Qualität

Mittel- bis langfristig wird sich ein Produkt und auch ein Dienstleistungsangebot nur durchsetzen, wenn die Qualität stimmt. Das gilt besonders bei bestehender Preisbindung, wie sie bei Rechtsanwaltsdienstleistungen durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in weiten Teilbereichen besteht.

Jeder Rechtssuchende hat das Recht darauf, für seine Aufgabe, sein Problem den richtigen Anwalt zu finden, der ihn versteht und effektiv die Erreichung des vom Mandanten vorgegebenen Zieles unterstützen kann.

Anwaltliche Dienstleistungsqualität setzt neben solider Ausbildung und ständiger Aktualisierung des juristischen Kenntnisstandes vor allem eine Fähigkeit voraus: selbstkritisch muss jeder Anwalt – nicht seine Mandantin und nicht sein Mandant – erkennen, ob für die jeweilige Bearbeitung Spezialkenntnisse benötigt werden, die er selbst nicht hat.

Zahlreiche Mandanten beauftragen uns in den Bereichen, in denen wir über spezielle Expertise verfügen wie insbesondere im Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Baurecht und Medizinrecht. Bei Aufgaben aus diesen Gebieten wird es eher selten Anlass geben, externe Spezialisten hinzuzuziehen, oder an diese zu verweisen.
Ähnliches gilt für die meisten zivilrechtlichen Themenbereiche, wie beispielsweise das Familienrecht oder das Erbrecht, versicherungs- und gesellschaftsrechtliche Fragen, Themen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, insbesondere Verkehrsunfallsachen oder auch die Vertragsgestaltung und Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen aller Art, beispielsweise Miet- Dienst- und Werkverträgen.

Erfreulicherweise wird unsere Kanzlei Rechtssuchenden häufig empfohlen und zahlreiche Mandanten betrachten uns als ihren Hausanwalt. Das kann dazu führen, dass Themen zu bearbeiten sind, für die andere Berufskollegen über speziellere Kenntnisse und insbesondere über umfangreichere Erfahrungen verfügen. In solchen Fällen sehen wir es als unsere Pflicht an, die wir bei jedem gegebenen Anlass gern und zuverlässig erfüllen, einen externen Spezialisten hinzuzuziehen oder an diesen weiter zu verweisen. Bei fachübergreifenden Aufgaben arbeiten wir gerne mit dem persönlichen Steuerberater unserer Mandanten zusammen.