Ihr Anwalt für Erbrecht in Würzburg

Bei einem Erbfall ist stets das Lebenswerk und das gesamte Vermögen des Verstorbenen berührt. Die Bedeutung und Schwierigkeit erbrechtlicher Fragen hat den Gesetzgeber veranlasst 20 % aller Bestimmungen des BGB erbrechtlichen Themen zu widmen. Die kaufrechtlichen Regelungen beispielsweise machen demgegenüber nur 2 % des BGB aus.

Wir beraten und vertreten Sie sowohl im Erbfall als auch im Vorfeld:

  • Vollmachten
    • Vollmacht über den Tod hinaus
    • Vorsorgevollmacht
    • Patientenverfügung
  • Letztwillige Verfügung
    • Testament
    • Erbvertrag
    • Behindertentestament
    • Gemeinsames Testament / Berliner Testament
    • Vermächtnis
    • Enterbung
  • Nach dem Erbfall
    • Erbanspruch
    • Pflichtteilsanspruch
    • Erbengemeinschaft
    • Testamentsvollstreckung
    • Erbausschlagung
    • Erbanfechtung