Ihr Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Würzburg

Das Bank- und Kapitalmarktrecht stellt seit mehr als drei Jahrzehnten einen ausgeprägten Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei dar.

Wir beraten und vertreten Banken, Sparkassen und andere Finanzdienstleister, aber auch Kapitalanleger und Bankkunden in allen Bereichen ihrer Geschäftsbeziehung, sowohl in Konfliktfällen als auch im Vorfeld:

  • Vertragsgestaltung
    • Finanzdienstleistungen
    • Bedarfsgerechte Finanzierungen
    • Emissionsprospekte
    • Kapitalanlagen
    • Bestellung von Sicherheiten
  • Während der laufenden Geschäftsbeziehung
    • Vermeidung von Forderungsausfällen
    • Konstruktive Behandlung von Problemkrediten
    • Abwehr von unberechtigten Forderungen
    • Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen
    • Sicherheiten und Insolvenz
    • Unplanmäßige Entwicklung von Kapitalanlagen
  • Beendigung des Vertragsverhältnisses
    • Kündigung
    • Schadensersatzforderungen
    • Verschwiegene Provisionen
    • Aufklärungsmängel
    • Verwertung von Sicherheiten
    • Abwicklung des Vertragsverhältnisses